Hanse Bavaria erstattet gezahlte Beträge

Das Berufungsverfahren vor dem LG Darmstadt (21 S 88/15) war sehr kurz. Der vorsitzende Richter fragte nach weiteren Verfahren, in denen die Beklagte ebenfalls Verjährung eingewendet habe. Damit dürfte er auf den klägerischen Vortrag vor dem AG Groß-Gerau angespielt haben: in erster Instanz vor dem AG Groß-Gerau war die Beklagte nach Auffassung des Klägers dem Vortrag nicht entgegen getreten, sie habe von Anfang an geplant, die eingezahlten Beiträge zu behalten. Der Vortrag galt damit als zugestanden. Der hieraus resultierende Anfangsverdacht eines Eingehungsbetrugs könnte für die Beklagte mitursächlich gewesen sein, das Vergleichsangebot des Gerichts zu akzeptieren. […]